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Rechtsantragstelle

Bei jedem Sozialgericht ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein Serviceangebot der Sozialgerichte zugunsten von Bürgern.

Welche Aufgabe hat die Rechtsantragstelle?

Im Rahmen der Rechtsantragstelle nehmen Beschäftigte des Gerichts Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen auf. Es ist nicht Aufgabe der Rechtsantragstelle, eine Rechtsberatung zu erteilen. Eine Rechtsberatung kann ausschließlich von Rechtsanwälten, Gewerkschaften, Sozialverbänden oder ähnlichen Institutionen, vorgenommen werden. Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle ist kostenlos.

Wer kann sich an die Rechtsantragstelle wenden?

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich, sofern Prozessfähigkeit besteht, an die Rechtsantragstelle wenden. Auf Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse kommt es nicht an. Sie brauchen auch kein deutscher Staatsangehöriger zu sein. Allerdings verfügt die Rechtsantragstelle nicht über Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Eine Kopie des Bescheides und des Widerspruchsbescheides, gegen die sich Ihre Klage richtet. Kopien aller vorhandenen (medizinischen oder sonstigen) Unterlagen und Urkunden, mit denen Sie den in der Klage behaupteten Sachverhalt beweisen wollen.

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9:00 - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 8:30 - 11:30 Uhr


Frau Utz, Frau Pohl-Kudicke

Tel.: 07131/7817-201

 

Frau Blatz

Tel.: 07131/7817-232

 


Checkliste Klage:

Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alles Wichtige in Ihrer Klage enthalten ist:

  • Ihr Name, Adresse (ladungsfähige Anschrift, kein Postfach, mit Angabe Ihrer Tel.-Nr.) 
  • ggfs. Name und Anschrift Ihres Betreuers bzw. Ihrer Betreuerin
  • Rechtsform des Klägers bzw. der Klägerin, wenn Sie in Vertretung einer nicht natürlichen Person klagen (Vereine, Stiftungen und sonstige Personenvereinigungen wie eG, GmbH, KG, OHG, UG etc.)
  • Die Anschrift des Sozialgerichts: Sozialgericht Heilbronn, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn
  • Datum des Bescheides und des Widerspruchsbescheides, soweit vorhanden
  • die Angabe der Beklagten, d.h. der Behörde, von der der Widerspruchsbescheid stammt
  • Geschäftszeichen bzw. Aktenzeichen des Widerspruchsbescheids
  • die Erklärung, dass Sie Klage erheben
  • die Begründung, weshalb Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind. Dabei ist es sinnvoll, den Sachverhalt möglichst vollständig zu schildern.
  • ein Antrag, aus dem deutlich wird, was Sie vom Klagegegner für welchen Zeitraum verlangen (genaue Angabe der Forderung). 
  • Eine juristische Fachsprache ist dabei nicht nötig. Schreiben Sie so, wie Sie sich am besten ausdrücken können.
  • Ihre Unterschrift mit Datum

Wenn Sie Beweismittel kennen (z.B. Zeugen, Atteste, sonstige Unterlagen, usw.), geben Sie diese ebenfalls an.

Bitte fügen Sie der Klage eine Kopie des Bescheides und des Widerspruchsbescheides bei, gegen den sich Ihre Klage richtet. 

Rechtsmittel einlegen, Anträge stellen oder sonstige Prozesserklärungen abgeben können Sie nur schriftlich, per Telefax oder zu Protokoll vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Wie Sie rechtswirksam bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Eine Übersendung per E-Mail (abgesehen von De-Mail) ist nicht zulässig und rechtlich unwirksam!



Formular Klageerhebung

Formular einstweiliger Rechtsschutz (Eilantrag)

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